Förderungen als Privatperson

Als Privatperson gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die LKW-Ausbildung zu finanzieren.

Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein kann von der Bundesagentur für Arbeit ausgegeben werden um die berufliche Weiterbildung nach § 85 SGB III zu fördern. Er
kann nur in anerkannten und zertifizierten Weiterbildungseinrichtungen eingelöst werden und ist nicht übertragbar.

Mit unserer Zertifizierung können wir dir diese Möglichkeit der Förderung anbieten.

Welche Voraussetzung müssen hierfür erfüllt werden?

Deine Voraussetzungen zur finanziellen Förderung der Weiterbildung „Berufskraftfahrer“ durch die Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt, Jobcenter,
ARGE):

  • Du musst leistungsberechtigt nach SGB (Sozialgesetzbuch) II oder III sein
  • Du brauchst einen Bildungsgutschein
  • Das Mindestalter beträgt abhängig von der Maßnahme 18 oder 21 Jahre
  • Du benötigst einen Nachweis über deine gesundheitliche Eignung (ärztliche Bescheinigung und augenärztliches Zeugnis/Gutachten)

Bildungsprämie

Menschen, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern möchten, können über die einzelnen ESF-Förderprogramme des Bundes oder der
Bundesländer gefördert werden. Die ESF Förderung wird in der Regel als Zuwendung mit Anteilsfinanzierung gewährt (in der Regel 50% der
förderfähigen Kosten).

Einen Prämiengutschein kannst du erhalten, wenn du erwerbstätig bist und dein zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000,00€ (oder
40.000,00€ bei Verheirateten) nicht übersteigt (das zu versteuernde Jahreseinkommen errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich der
Sozialabgaben).

Auch Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit und Rentner können einen Prämiengutschein erhalten.
Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, max. jedoch 500 Euro.

Förderungen durch die Berufsgenossenschaft (BG)/Deutsche Rentenversicherung (DRV)

Egal, ob zum Wiedereinstieg in den bisherigen Beruf, zur Umschulung in einen Fahrerberuf (LKW- oder Busfahrer) oder Umorientierung (z.B. vom LKW- zum Busfahrer) - wir stehen dir jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
Mögliche Förderpartner sind hierbei die Berufsgenossenschaften oder die Deutsche Rentenversicherung.
Spreche deinen persönlichen Berater bei der für dich zuständigen Institution einfach an.

Bremer Weiterbildungscheck

Als Arbeitnehmer oder Klein- und Kleinstunternehmen im Land Bremen kann eine Förderung für berufsbezogene Weiterbildungen über den Bremer
Weiterbildungscheck, maximale Förderhöhe 500 €, in Anspruch genommen werden. Die Voraussetzungen für eine Förderung erfrage bitte bei dem afz in Bremerhaven.
Weitere Infos unter: https://www.bremen.de/wirtschaft/weiterbildungsberatung/der-bremer-weiterbildungsscheck