Bei Grünpfeilschildern ist Anhalten Pflicht!
Und zwar laut § 37 Abs. 2 StVO. Das Grünpfeilschild für Rechtsabbieger ist eine feine Sache, aber einfach so durchzufahren ist damit auf keinen Fall gemeint! Man muss bei Rot an der Haltlinie anhalten – und das gilt auch für jedes nachfolgende Fahrzeug. Der gesamte Querverkehr (Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge) muss durchgelassen werden. Wenn sichergestellt ist, dass keiner behindert oder gefährdet wird, darf rechts abgebogen werden.
Ein paar Dinge werden in der Prüfung immer wieder vergessen. Im Folgenden findest du einen kurzen Einblick.
Das Bußgeld für Rechtsabbieger, die bei Rot nicht anhalten, beträgt übrigens 80 €. Dafür gibt es zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Wenn die Ampel beim Heranfahren zufällig gerade Grün wird oder sowieso schon Grün ist, fällt die Anhaltepflicht selbstverständlich weg.
Blinken im Kreisverkehr
§ 9a StVO regelt den Verkehr und das Blinken im Kreisverkehr. Innerhalb eines durch ein entsprechendes Schild gekennzeichneten Kreisverkehrs darf nicht angehalten werden, es sei denn, man hält verkehrsbedingt. Außerdem darf bei der Einfahrt in den Kreisverkehr nicht geblinkt werden! Beim Verlassen des Kreisverkehrs ist das Blinken hingegen Pflicht.
Die Mittelinsel des Kreisverkehrs darf nicht überfahren werden – ausgenommen sind Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre; mit ihnen darf die Mittelinsel überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Es darf natürlich nicht entgegen der Fahrtrichtung gefahren werden, und das Behindern der außen Wartenden durch „Extrarunden“ ist ebenfalls nicht gestattet.
Achtung, Besonderheit: § 9a regelt nur den Kreisverkehr, der mit der blauen Kreisverkehrsbeschilderung gekennzeichnet ist. Wenn weder ein Kreisverkehrsschild noch ein Vorfahrt-gewähren-Zeichen aufgestellt ist, gilt „rechts vor links“. Die unbeschilderten Rondelle sehen „echten“ Kreisverkehren teilweise sehr ähnlich, haben aber meist einen geringeren Durchmesser; sie stammen überwiegend aus der Zeit vor 2001 und kommen, wenn überhaupt, in Wohngebieten vor. Es hat sich durchgesetzt, dass man sich beim Einfahren in ein solches Rondell genauso verhält wie am beschilderten Kreisverkehr.




